Betreuung & Unterstützung
Gastgeber*in werden und Kinder stärken
Jedes Jahr erleben in Deutschland über 130.000 Kinder die Scheidung oder Trennung ihrer Eltern. Der Umgang mit beiden Eltern ist im deutschen Familienrecht ein wesentlicher Bestandteil des Kindeswohls. Für viele Trennungskinder weichen Rechtsansprüche und Lebensrealität jedoch voneinander ab, wenn die Eltern nicht mehr am gleichen Ort wohnen. Denn längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die regelmäßigen Ausgaben leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Viele Kinder wachsen dann als soziale Halbwaisen heran.
Hilfe kann so pragmatisch und einfach sein!
Ein Gästebett und ein Morgenkaffee – das reicht oft schon! Und ein anreisender Papa oder eine
anreisende Mama kann sein Kind regelmäßig besuchen.
Mit Ihrem Engagement
ermöglichen Sie zuverlässigere und regelmäßigere Besuche der Kinder, denn Sie
entlasten den anreisenden Vater oder die anreisende Mutter finanziell und
schenken Rückhalt.
Ein ehrenamtlicher Gastgeber*in bietet einem Vater oder einer Mutter in
der Regel zwei kostenfreie Übernachtungen pro Monat. Viele unserer Eltern
schätzen auch die Möglichkeit mit ihrem Kind zu übernachten oder tagsüber zu
spielen. Endlich mal wieder eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen oder zusammen
basteln – wunderbar!
Gerne stellt sich der Vater oder die Mutter vorher bei einer Tasse Kaffee
oder einem Telefonat bei dem*der Gastgeber*in vor. Das Engagement kann jederzeit
unterbrochen oder beendet werden.
Weitere Informationen
- Teilnahmebedingungen
-
Verständnis für die Vielfalt von Familienformen
Ein Gästebett oder Schlafsofa
- Zugang
- Offen (ohne Mitgliedschaft)
- Barrierefrei
- Ja
Termindetails
Wiederkehrendes Engagement
1-2 Mal im Monat, meist über ein Wochenende
1-2 Mal im Monat, meist über ein Wochenende
Ort
In der eigenen Wohnung, von Zuhause aus
Alter / Zielgruppe
Familie,
Kinder